Checkliste für Ärzte aus dem Ausland


Wir benötigen

1. Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung als Arzt/Ärztin (Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise, die zur uneingeschränkten Berufsausübung im Ausbildungsland berechtigen) Bei Ausbildung in der UdSSR und deren Nachfolgestaaten: Bescheinigung über Internatur

2. Zeugnisse über die bisher ausgeübte ärztliche Tätigkeit (z. B. Arbeitgeberzeugnisse, Arbeitsbuch etc.)

3. Vorlage einer Bescheinigung eines anerkannten Sprachinstitutes über Sprachkenntnisse auf B2-Niveau (entsprechend europäischem Referenzrahmen). Sollten Sie bereits über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, ist die    Bescheinigung eines Sprachinstitutes über das im Rahmen eines Einstufungstests festgestellte B2-Niveau ausreichend. Teilnahmebescheinigungen an Deutschkursen sind allein nicht ausreichend.

4. „Certificate of good standing“ der zuständigen Behörde des Landes, in dem zurzeit bzw. zuletzt der ärztliche Beruf ausgeübt wird bzw. wurde (Unbedenklichkeitsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass gegen Sie kein berufs- oder aufsichtsrechtlichen Verfahren anhängig ist, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes ergibt).

5. Tabellarischer Lebenslauf (handschriftlich unterzeichnet), in dem der genaue Studiengang, der berufliche Werdegang und sonstige Zeiten dargelegt werden.

6. Reisepass, einschließlich Aufenthaltstitel nach den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes und Arbeitserlaubnis (soweit vorhanden oder nötig)

7. Zeugnisse über die bisher ausgeübte ärztliche Tätigkeit (z. B. Arbeitgeberzeugnisse,
   Arbeitsbuch etc.)

8. Ausländische Urkunden bitte nur in Verbindung mit der Haager Apostille, sofern dies nicht möglich ist, mit Legalisation durch die Deutsche Botschaft vor Ort vorlegen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
Info des Auswärtigen Amtes für Ausländer in Deutschland